von Bestsellerautor
DAN DAVIS
 
          DAS MAGAZIN GEGEN
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Das RAF-Geheimnis Teil 1: Ungereimtheiten über 
den Tod von Ulrike Meinhof und andere Mitglieder
der RAF-Fraktion - Selbstmord oder Mord? 
Lesen Sie, warum viele Menschen an den offiziellen 
Behauptungen über die "Selbstmorde" zweifeln

Ulrike Meinhof, ehemalige Terroristin der RAF, begang nach offiziellen Angaben am 9. Mai 1976 in ihrer 
Gefängniszelle des 7. Stocks in Stuttgart-Stammheim Selbstmord.

Die Schwester Wienke Z. von Ulrike Meinhof: "Sie hatte ja mal zu mir gesagt: 'Du 
kannst ganz sicher sein, wenn ich im Gefängnis umkomme, dann ist es Mord."

Auch Mitglieder der RAF zweifelten an, dass sich Ulrike Meinhof selbst getötet habe. Eine von Angehörigen und 
Verteidiger im August 1976 initiierte Internationale Untersuchungskommission wies in ihrem Bericht auf eklatante 
Widersprüche in den kriminalistischen und medizinischen Untersuchungen des Todes von Meinhof hin.

Die vom Gericht bestellten Obduzenten Prof. Rauschke und Prof. Mallach kamen zum Ergebnis, dass Ulrike 
Meinhofs Tod `Selbstmord durch Erhängen` sei. Es wurde jedoch keine Histaminprobe vorgenommen, mit der 
man nahezu zweifelsfrei hätte nachweisen können, ob ein Selbstmord vorliegt oder nicht. Starb Ulrike Meinhof 
wirklich an Selbstmord durch Erhängen – oder gibt es Fakten, die daran zweifeln lassen?

War es unter Umständen ein Reflextod durch Herzversagen infolge von Druck, der von einer anderen Person auf 
ihren Hals ausgeübt wurde?

Die behördliche Obduktion erwähnte in ihrem Bericht, dass Ulrike Meinhofs Leichnam mit der linken Ferse immer 
noch auf dem Stuhl ruhend aufgefunden wurde, auf den sie angeblich gestiegen war, um sich zu erhängen. Somit 
wird deutlich, ein Fallen des Körpers aus nennenswerter Höhe hatte nicht stattgefunden. Wenn es Selbstmord war, 
dann hätte die Todesart durch Asphyxie, durch Ersticken, sein müssen, und nicht die häufigere Ausrenkung des 
Rückgrades im Bereich der oberen Halswirbel, wie sie beim gerichtlichen Tod durch den Strang erfolgt. Tatsächlich
waren die Halswirbel nicht gewaltsam verschoben.

Bild rechts: Ulricke Meinhof in den 
Sechziger Jahren.

Es gibt andere Fakten, die beunruhigen
sollten. Beide Autopsieberichte erwähnen
schweren Blutdrang in den äußeren
Geschlechtsteilen und Quetschungen an
beiden Waden. Beide erwähnen eine
Abschürfung, bedeckt mit geronnenem
Blut an der linken Hinterbacke.

Der Jansen-Schröder-Bericht erwähnt
auch eine Quetschung im rechten Hüft-
bereich. Man hatte offensichtlich die Auf-
hängung dadurch stabiler gemacht, dass
man den linken Fuß der Leiche auf den vor
ihr stehenden Stuhl aufsetzte. Dass das
linke Bein erst im Zustand der Leichenstar-
re auf den Stuhl gesetzt wurde, erkennt
man daran, dass der Fuß in seiner norma-
len Haltung geblieben ist. Hätte er unmittel-
bar nach seinem Tod schon so gestanden,
dann wäre im Stadium der Tonusaufhebung
der Fuß umgeknickt und dadurch die Lei-
chenstarre in dieser Haltung fixiert worden.
Das war aber hier nicht der Fall. In dem
Arrangement von Leiche, Stuhl und Stuhl-
unterlage hatte der Stuhl eine Stützfunktion
für die Leiche. Das erkennt man auch daran,
dass außer der Matratze noch Wolldecken
unter den Stuhl gelegt wurden, damit das
Podest die genügende Höhe für das linke
Bein bekam.

Was das Erhängungswerkzeug selbst betrifft, erscheint es ganz klar, dass ein Strang von solcher Länge (80cm
für die Schlaufe, ohne den Doppelknoten und die beiden freien Enden mitzurechnen) nicht aus einem Streifen, 
der von einem Handtuch von 75cm Länge abgerissen worden war, ohne eine Naht hergestellt worden sein konnte.
Dies ist ein weiterer Punkt, in dem die offizielle Berichterstattung fragwürdig ist. Und das Zurechtlegen des zer-
schnittenen Handtuchs über dem Fensterrahmen unmittelbar links von der Leiche hatte offensichtlich den Zweck,
bei der Auffindung der Leiche den Eindruck des Selbstmordes zu verstärken. Dieser Eindruck wurde sofort durch 
die Kenntnis der Maße des Strangwerkzeuges zerstört. Möglicherweise hat niemand daran gedacht, die Länge des
Strangwerkzeuges zu messen. Rauschke begnügte sich mit der Messung des Abstandes. Bei einer amtlichen
Erwähnung der Maße des Strickes wird eine Stricklänge genannt, die größer ist als 73cm.

Das Fehlen des Abschiedsbriefes ist ein weiterer entscheidender Faktor. Dies spricht entschieden gegen Selbst-
mord und steht auch im Gegensatz zu allem, was wir sonst über Ulrike Meinhof wissen. Ebenso hätte sie ihrer
Schwester eine Nachricht hinterlassen, indem sie das bei einer früheren Gelegenheit gesprochene Wort: `Wenn Du
hörst, ich hätte mich umgebracht, dann kannst Du sicher sein, es war Mord!` zurückgenommen hätte.

Darüber hinaus gibt es Informationen von Rechtsanwalt Weidenhammer darüber, dass in Stuttgart-Stammheim
Angehörige des Bundesgrenzschutzes unkontrolliert Zugang zu der Anstalt hatten. Die Gefangenen und ihre
Anwälte hatten schon früher darauf hingewiesen, dass zumindest Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA), des
Landeskriminalamtes (LKA) und des Bundesgrenzschutzes (BGS) ungehinderten Zugang zum 7. Stock der JVA
Stuttgart-Stammheim hatten.

In diesem Zusammenhang findet die Tatsache Bedeutung, dass am 8. Mai 1976 – in der Nacht des überraschenden
Todes von Ulricke Meinhof – ein Hubschrauber des BGS in der unmittelbaren Nähe auf dem Gelände der Anstalt
landete. Dies war der Anlass für ein Gespräch zwischen Gudrun Ensslin und Ulricke Meinhof, das sie gegen 22 
Uhr am Zellenfenster miteinander führten. Sie sprachen davon, dass ein Hubschrauber über die Anstalt flog, was 
schon seit längerer Zeit nicht mehr vorgekommen wäre. Bis heute gibt es keine Antwort darauf, zu welchem 
Zweck der Hubschrauber den Sicherheitsbereich der Anstalt überflog, wo er genau landete und wann er wieder 
abflog. 

Zur Bewachung: 
In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 hatte eine Aushilfskraft Dienst: Renate F. (Vom 8.5. / 18Uhr bis 9.5. / 
6.30Uhr).

In der Nacht vom 17. auf den 18.
10.1977 verstarben in Stuttgart-
Stammheim ganz überraschend
Baader, Ensslin und Raspe. Über
den Tod von Andreas Baader
schrieb der Spiegel 1980, dass
dieser von einem Schuss aus
einer direkt am unteren Hinter-
kopf aufgesetzten Pistole getötet
worden sei.
Am 17/18. Oktober 1977 hatte
nach Aussagen des Stuttgarter
Landtags lediglich eine aushilfs-
weise eingesetzte Assistentin im
7. Stock Dienst. Auffallend ist,
dass sowohl in der Nacht vom 8.
auf den 9. Mai 1976 wie auch in
der Nacht vom 17. auf den 18.
Oktober 1977 Renate F. im 7.
Stock der JVA Stuttgart-Stamm-
heim Wache hielt. 

UPI-Meldung vom 9. Mai 1976, 9:20 Uhr: „Der Innenminister hat mitgeteilt, dass sie `Selbstmord durch Erhängen` 
verübt habe.“

Damit erfolgte durch das Justizministerium eine Festlegung auf die Selbstmordthese, noch bevor die ersten Un-
tersuchungsergebnisse überhaupt eingegangen waren.

Bender auf der Pressekonferenz am 18.10.1977 zum Tod der Gefangenen in Stammheim: „Womit sich (...) die
Gefangene Ensslin erhängt (...) hat, ist noch nicht bekannt. Hierzu wird die Leichenschau, von der ich annehme,
dass sie zur Stunde in Gange ist, näheren Aufschluss geben“. Auch hier wurde vor jeder Ermittlung eine apodikti-
sche Erklärung zur Todesursache abgegeben. Für die Verschleierungspolitik der staatsanwaltschaftlichen Ermit-
tlungen zum Tode von Ulrike Meinhof stehen unter anderem folgende Fakten: Erstens liegt kein histologisches
Gutachten vor, zweitens es wurde keine Histaminprobe entnommen, die einen zweifelsfreien Befund hätte bringen
können, ob Selbstmord vorlag oder nicht. Bei diesem Test asserviert der Obduzent zwei Stückchen aus der Hals-
haut – eines aus der Druckstelle, der sogenannten Strangmarke, das andere aus einer unverletzten Vene. An
beiden Hautteilchen wird infolge der Histamin-Spiegel gemessen, ein Gewebshormon. Da nur lebende Hautzellen
bei Reizungen oder Verletzungen im Übermaß Histamin ausschütten, lässt sich schon damit beweisen, ob jemand
beim Aufhängen tot oder lebendig war.

Obduktion: Der von der Bundesanwaltschaft beauftragte gerichtsmedizinische Pathologe Prof. Rauschke führte 
die Obduktion in einer Weise durch, die es dem Nachobduzenten unmöglich machte, zu einer genauen Feststel-
lung der Todesursache zu kommen. Selbst eine 14cm lange Kaiserschnittnarbe war nicht mehr zu finden.

Gegenüber dem Nachobduzenten wurde Prof. Rauschke zusätzlich ein Aussageverbot erteilt!

Zu Professor Rauschke: Am 4. Mai 1975 übersah er bei der Obduktion von Siegfried Hausner die Schädelverletz-
ung, die der Anstaltsarzt festgestellt hatte und die er für die Todesursache hielt!

Bild rechts: Ulrike Meinhof im Gefängnis.

Mittlerweile wurde bekannt, dass die
Schädelverletzungen durch Kolbenhiebe der
Polizei bei der Verhaftung Siegfried Hausners
vor der deutschen Botschaft in Stockholm
entstanden waren!

Bereits zwei Tage nach dem Tod von Ulrike
Meinhof wurde ihre Zelle völlig neu gestrich-
en, ohne dass hierfür ein erkennbarer Grund
vorgelegen hätte. Auffallen muss, dass selbst
das Fenster mit dem Maschengitter dick
überstrichen wurde, was nach Aussagen der
Gefangenen sonst nicht üblich ist.

Jede mögliche noch vorhandene Spur wurde
so getilgt, bevor einer der Angehörigen, An-
wälte oder Gefangenen die Zelle betreten
konnte. Weder die Gefangenen noch die 
Schwester von Ulrike noch ein Anwalt durf-
ten die Leiche sehen!

Heissler sagte, er habe als `Herr des Ermitt-
lungsverfahrens` entschieden, dass Rechts-
anwalt Croissant und die Schwester von
Ulrike Meinhof der Durchsuchung entgegen
seiner zuvor gegebenen Zusage nicht bei-
wohnen können!

Der von der Bundesanwaltschaft herangezogene Staatsanwalt Heissler ließ Rechtsanwalt Croissant, den Testa-
mentsvollstrecker von Ulricke Meinhof, verhaften! Denn Croissant hatte mitgeteilt, dass die Widersprüche und 
Indizien in den Todesermittlungsakten, die die Selbstmordversion von Staatsanwalt Heissler widerlegen, einer 
internationalen Untersuchungskommission aus Juristen, Ärzten und Schriftstellern vorgelegt würden! Die drei 
Verteidiger Croissants, die Rechtsanwälte Schily, Heldmann und Temming, wurden, nachdem sich die Bundes-
anwaltschaft eingeschaltet hatte, vom Verfahren ausgeschlossen!

Sie hätten sonst ihre Verteidigermandate im Stammheimer Prozess niederlegen müssen. Andere verdächtige
Todesfälle: Vor dem Tod Ulrike Meinhofs starben drei Gefangene aus der RAF: Holger Meins am 9. November 
1974:

Der Staatsschutz ließ ihn während eines Hungerstreiks gegen die vernichtenden Bedingungen der Isolationshaft
(offizielle Ursache für den Hungerstreik)  nach der Meinung von Kritikern planmäßig sterben.

Katharina Hammerschmidt am 29. Juni 1975: Ihre Erkrankung wurde während ihrer Haft nicht rechtzeitig 
behandelt.

Siegfried Hausner wurde am 4. Mai 1975 ins Gefängnis Stuttgart-Stammheim transportiert, schwerverletzt, ob-
wohl die schwedischen Ärzte, die ihn behandelt hatten, einhellig davor gewarnt hatten, da eine Verlegung den 
Tod bedeuten würde.

Nachdem auch Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ingrid Schubert im Gefängnis zu Tode gekommen sind, ge-
winnen frühere Vorfälle, die sich während der Haft politischer Gefangener ereignet hatten, eine ganz neue Sicht-
weise.

Irmgard Möller war die Einzige aus dem „Todestrakt“ des Hochsicherheitsgefängnisses, die die Wahrheit ken-
nen sollte, denn sie war es, die am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 überlebt hat. Wenn es Selbstmorde waren,
sollte sie es wissen. Doch sie sprach ebenfalls von staatlich angeordneten Morden an Andreas Baader, Gudrun
Ensslin und Jan-Carl Raspe. Möller erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes bzw. Mordversuchs. Sie
selbst sprach von einem Angriff, bei dem sie verletzt wurde. Der offiziellen Verlautbarung nach hatte die RAF 
Waffen in die JVA Stammheim geschmuggelt und die Terroristen Baader und Raspe sich infolge selbst erschossen.

Rechtsanwalt Weidenhammer: "Beim Betreten des Hochsicherheitstraktes wurde jeder kontrolliert. Es ist mir
unvorstellbar, wie jemand an diesen Kontrollen vorbei Waffen oder Waffenteile geschmuggelt haben soll."

Links: Die Ermordung des
Studenten Benno Ohnesorg
im Jahre 1967 bei einem
Besuch des Schahs von
Persien war einer der aus-
lösenden Faktoren für An-
dreas Baader, mit der RAF
gegen das System aktiv
zu werden.


In dieser Angelegenheit
untersuchte der Autor Helge
Lehmann die Faktenlage neu.
Er stellte zusammen mit einem
Angehörigen der verstorbenen
Inhaftierten Ensslin einen “An-
trag auf Neuaufnahme des
Todesermittlungsverfahrens.”

Es wurden nur sehr leichte Schmauchspuren an der rechten Hand von Andreas Baader entdeckt, jedoch war die-
ser Linkshänder:

„Laut BKA-Gutachten wurden an den Händen von Andreas Baader und Jan-Carl Raspe keine signifikanten
Schmauchspuren gefunden. Beide Gefangenen trugen keine Handschuhe. Beim Abfeuern einer Faustfeuerwaffe
haften signifikante Schmauchspuren an der Hand des Feuernden. Jemand, der sich mit einer solchen Waffe
erschießt, muss also zwangsläufig an mindestens einer Hand solche Schmauchspuren aufweisen.“

Selbst an den Einschusslöchern an ihren Köpfen fand man keine ausreichenden Schmauchspuren, die für einen
aufgesetzten Schuss sprechen und somit die Selbstmordthese stützen würden:

“Der Vergleich von der auf Baaders Hautstück mittels der Röntgenfluoreszenzanalyse gemessenen Impulsrate mit 
der einer Schussabgabe auf Schweinehaut ergibt laut Gutachten eine Schussentfernung von 30-40 cm. Aufgrund
der im Nacken befindlichen Einschussöffnung und der dort sichtbaren Prägemarke und dem Vorhandensein einer
Schmauchhöhle wird von einem aufgesetzten Schuss ausgegangen. Der Widerspruch wird mit einer „Verschlep-
pung von Pulverschmauchspuren“ erklärt. Bei ausführlichen wissenschaftlichen Versuchen hat man festgestellt, 
dasSchmauchelemente eine erstaunliche Resistenz gegenüber verschiedenen Einflüssen physikalischer oder 
chemischer Art haben.”

Zudem stimmte die “Stanz- oder Prägemarke” bei Baader nicht mit der angeblich verwendeten Schusswaffe 
überein:

“Der Lauf der Waffe aus der Zelle von Andreas Baader wurde bei der Obduktion in der Nacht vom 18./19.10.1977 
zum Abgleich der Prägemarke an die Einschussöffnung im Nacken gehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die 
Prägemarke nicht dem Originallauf der Pistole FEG 7,65 mm entspricht.”

Bild oben: Der RAF-Terrorist Andreas Baader, gestorben den offiziellen Aussagen zufolge am 18. Oktober 1977
durch Selbstmord - einen Schuss in den Hinterkopf... 

An den Mordwaffen wurden zudem keine Fingerabdrücke festgestellt:
“Laut BKA-Gutachten wurden auf den Waffen, die in den Zellen von Baader und Raspe aufgefunden wurden, 
keine Fingerabdrücke festgestellt. Auch auf dem Anstaltsmesser in der Zelle von Irmgard Möller, mit dem sie sich 
die Stiche in die Herzgegend selbst zugefügt haben soll, wurden ebenfalls keine Fingerabdrücke gefunden. Es 
wird beantragt zu untersuchen, ob auf den Waffen Substanzen waren, die Fingerabdrücke auf dem Material nicht 
haften lassen.”

Eigenartig ist zudem, dass in der Zelle von Andreas Baader angeblich drei Patronenhülsen gefunden wurden, er 
also mehrmals geschossen haben muss. Auch bei Gudrun Ensslin ergaben sich einige Ungereimtheiten. So brach 
das Elektrokabel mit dem sie sich erhängt haben soll, beim Abnehmen ihrer Leiche.

Eine Untersuchung, inwieweit das Kabel überhaupt die bei Erhängung auftretenden Zugkräfte aushalten kann, 
hat es nie gegeben…

Baader, Raspe und Ensslin nahmen sich angeblich ausgerechnet in der Nacht nach der Stürmung der entführten 
Lufthansa Maschine am 18. Oktober 1977 das Leben... Irmgard Möller, die heute von der Ermordung der Terror-
isten durch den Staat spricht, überlebte als einzige verletzt die besagliche Nacht. Kritiker sehen dahinter eine 
gezielte Operation an zwei Fronten gegen den Terrorismus, die den gescheiterten Freipressungsversuch durch die 
Entführung der Maschine zum Anlass in nahmen, in Stammheim aufzuräumen.

Am 4. Mai 1976 hatten die Gefangenen im Stammheimer Prozess Beweisanträge gestellt, bei deren Einarbeitung
Ulrike Meinhof maßgeblich beteiligt war. Eine Linie dieser Anträge beinhaltete die Entlarvung gewisser Persön-
lichkeiten aus Politik und Gewerkschaft.

Hierdurch wollte Ulrike Meinhof im Prozess Beziehungen zwischen dem SPD-Vorsitzenden und ehemaligen
Bundeskanzler Brandt und dem amerikanischen Geheimdienst CIA belegen und dazu auch Brandt als Zeugen 
laden lassen.

Am 9. Mai 1976, also wenige Tage danach, beging sie offiziell Selbstmord.

(Cover Up! Newsmagazine)


RAF-Ulrike Meinhof-41. Verhandlungstag komplett - zum Buch "Die Todesnacht in Stammheim."

http://www.todesnacht.com - Der Ablehnungsantrag von Ulrike Meinhof am 41. Verhandlungstag (28.10.1975)

war bisher nur geschnitten hörbar. So wurde bereits im ersten Kinofilm "Stammheim" (1986) der Ab...





18.10.2012 - Pressegespräch zum Antrag "Neuaufnahme der Todesermittlung" - Todesnacht in Stammheim

http://www.todesnacht.comHier wird das Pressegespräch vom 18.10.2012 in Berlin gezeigt. Neben der Einleitung

von Gottfried Ensslin wurden den anwesenden Journalisten alle Antragspunkte vorgelesen, d...





3/5 - RAF "Die Todesnacht in Stammheim" Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podiumsdiskussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann 

über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erinnerungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt...





4/5 - RAF "Die Todesnacht in Stammheim" Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podiumsdiskussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann 

über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erinnerungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt...





5/5 - RAF "Die Todesnacht in Stammheim" Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podiumsdiskussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erinnerungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt....




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