Dieser Vorwurf greife in Naidoos Persönlichkeitsrecht ein, außerdem sei bei dem Sänger der Schutz der Kunstfreiheit mit zu berücksichtigen, so die Richterin. Die Beklagte könne sich zwar auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen, aber hier wiege das Recht auf Schutz der Persönlichkeit schwerer.
Der Satz "Er ist Antisemit" besage, dass Naidoo in ganzer Person ein Antisemit wäre - über die zitierten Liedtexte hinaus. Das habe die Beklagte nicht ausreichend belegen können.
Naidoo habe sich dagegen glaubhaft von der Verwendung antisemitischer Ressentiments und
Codewörter in seinen Texten distanziert.
AB 11. SEPTEMBER 2021 ERHÄLTLICH:
"9/11 - 20 JAHRE LÜGEN"
(mit einen Nachwort von GUIDO GRANDT)
"9/11 - 20 JAHRE LÜGEN"
BEREITS IN DER 2. AUFLAGE!